Alles über den European Accessibility Act
Seit Juni 2025 gilt: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein. Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen, Zugänglichkeit sicherzustellen und Teilhabe aktiv zu ermöglichen. Mit Eye-Able integrierst du Barrierefreiheit systematisch in deine digitalen Prozesse.
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Eye-Able unterstützt über 20.000 Websites auf ihrem Weg zur Barrierefreiheit
Deine Vorteile durch die Umsetzung des EAA
Inklusion stärken
Zeige Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in deinem Unternehmen gelebte Praxis ist.
Rechtliche Risiken minimieren
Erfülle gesetzliche Anforderungen und minimiere das Risiko von Abmahnungen oder Sanktionen.
Markenimage verbessern
Positioniere dein Unternehmen als verantwortungsvoll und nutzerorientiert – mit digitalen Angeboten, die für alle funktionieren.
European Accessibility Act - Barrierefreiheit ist Standard
Was ist der EAA und warum ist er für dein Unternehmen relevant?
Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) legt spezifische Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit fest. Dazu gehören die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen.
Digitale Inhalte sind unter anderem Websites, mobile Apps, Texte, Bilder, Videos oder PDFs – also all das, womit Nutzer und Nutzerinnen täglich online interagieren.
Das Gesetz verpflichtet öffentliche und viele private Unternehmen, die digitale Dienste oder Produkte für Verbraucher anbieten, dazu, klare Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen.
Maßgeblich ist dabei die europäische Norm EN 301 549, die aktuell auf den WCAG 2.1 auf Level AA basiert.
WCAG 2.2 stellt die Weiterentwicklung dieser Anforderungen dar und wird perspektivisch zunehmend relevant.
Diese Richtlinie zielt darauf ab, wichtige digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen und die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu stärken.
Warum das für dein Unternehmen relevant ist:
Der EAA ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Er spiegelt einen allgemeinen Trend zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Benutzerfreundlichkeit für alle wider. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren nicht nur Risiken, sondern
machen ihre digitalen Dienste für Millionen von Menschen mit Behinderungen zugänglich
verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle
stärken ihre Marke durch ihr sichtbares Engagement für Inklusion
sichern ihre Dienste für die Zukunft, da Barrierefreiheit zum Standard wird
Kurz gesagt: Beim EAA geht es nicht nur um Vorgaben. Er ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gleichberechtigung – und ein strategischer Vorteil für Unternehmen, denen langfristiges Vertrauen und Relevanz für ihre Nutzer und Nutzerinnen wichtig sind.
EAA, BFSG und BITV 2.0 – drei Gesetze, ein Ziel: Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit wird in Europa auf verschiedenen Ebenen geregelt:
European Accessibility Act (EAA)
→ EU-weite Richtlinie, die Mindeststandards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen vorgibt.
Beispiel: Ein Streaming-Dienst in der EU muss sicherstellen, dass seine App für Screenreader zugänglich ist.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
→ Nationale Umsetzung des EAA in Deutschland, gültig für viele private Unternehmen.
Beispiel: Ein Online-Shop mit Sitz in Deutschland muss seine Plattform so anpassen, dass Nutzer und Nutzerinnen mit Behinderungen den Kaufprozess ohne Hindernisse abschließen können.
BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
→ Gilt für öffentliche Stellen in Deutschland (z. B. Behörden-Websites, Hochschulen, Kommunen). Sie setzt die EU-Webrichtlinie (2016/2102) um.
Beispiel: Eine städtische Website muss Kontraste, Navigation per Tastatur oder Maus, Vorlesefunktionen für Bildschirmleseprogramme und die korrekte Beschriftung von Bedienelementen sicherstellen, um die Interaktion für alle zu ermöglichen.
In Kombination sorgen diese Vorgaben dafür, dass sowohl der öffentliche als auch der private Sektor digitale Barrierefreiheit gewährleisten – von der Behörden-Website bis zum E-Commerce-Shop.
Warum sollte mein Unternehmen den EAA umsetzen?
Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit – sie ist auch ein strategischer Vorteil. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU barrierefrei sein. Dazu gehören unter anderem Websites, mobile Apps, E-Commerce-Plattformen, SB-Terminals, Bankdienstleistungen und vieles mehr. Eine Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern, eingeschränktem Marktzugang und Reputationsschäden führen.
Die Sicherstellung barrierefreier Informationen ermöglicht Menschen mit Behinderungen den gleichwertigen Zugang zu digitalen Dienstleistungen und stärkt das Vertrauen in dein Unternehmen.
Durch barrierefreie digitale Inhalte erreichst du über 80 Millionen Menschen in der EU mit Behinderungen, erweiterst dein Marktpotenzial und zeigst ein klares Bekenntnis zu Chancengleichheit und Inklusion. Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle – was sich positiv auf die Kundenzufriedenheit und -bindung auswirkt.
Wer jetzt handelt, kann vorausschauend planen, ineffiziente Ad-hoc-Lösungen vermeiden und Barrierefreiheit strategisch und nachhaltig in seine digitalen Prozesse integrieren. So positionierst du dein Unternehmen als verantwortungsbewusst, zukunftsorientiert und bereit für eine inklusivere Zukunft.
Bis wann muss ich den EAA umsetzen?
Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle auf den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen die festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Warten ist keine Option – je später Barrierefreiheit eingeplant wird, desto aufwendiger wird die Umsetzung.
Jetzt zu handeln bedeutet: rechtzeitig prüfen, planbar anpassen und Schritt für Schritt gesetzeskonform werden
Frühzeitige Umsetzung sorgt nicht nur für Rechtskonformität, sondern verbessert auch die Qualität digitaler Angebote – und das Nutzungserlebnis für alle.
Wen betrifft der EAA?
Der European Accessibility Act gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU entwerfen, herstellen, vertreiben und bereitstellen. Im Einzelnen betrifft er:
Hersteller sind verantwortlich für die Barrierefreiheit der von ihnen entworfenen und hergestellten Produkte
Importeure, die relevante Produkte auf den EU-Markt bringen
Vertreiber bieten diese Produkte auf dem Markt an oder machen sie verfügbar
Dienstleister, die digitale Dienste direkt für Verbraucher anbieten
Ausnahme:
Kleinstunternehmen – Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind von den dienstleistungsbezogenen Verpflichtungen des EAA ausgenommen. Sie können jedoch indirekt betroffen sein (z. B. beim Verkauf über größere Plattformen oder an öffentliche Einrichtungen) und werden aufgefordert, freiwillig bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit anzuwenden.
Der EAA gilt für eine Vielzahl von Branchen. Unternehmen, die die folgenden Arten von digitalen Produkten oder Dienstleistungen anbieten, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich:
E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
Online-Banking und Finanzdienstleistungen
Telekommunikations- und Internetdienstleister
E-Books und E-Reading-Software
Apps für die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen
Audiovisuelle Medien und Streaming-Dienste
Verbraucherorientierte Software und Betriebssysteme
Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Kioske
Wie unterstützt Eye-Able mich bei der Erfüllung des EAA?
Eye-Able hilft deinem Unternehmen bei der Einhaltung des EAA durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen auf Plattform-Basis. Die Softwarelösungen von Eye-Able verbessern die Benutzerfreundlichkeit deiner Website für alle Nutzer und Nutzerinnen durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549.
Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit du und dein Team die Anforderungen des EAA schnell und effektiv erfüllen können. So verwandelst du gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance.
Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able als Plattform deine langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für deine Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeidest du nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffst Vertrauen, erreichst mehr Menschen und positionierst dein Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion.
Du bist unsicher, wo du starten sollst?
Eye-Able zeigt dir den nächsten sinnvollen Schritt.
Den EAA in wenigen Minuten verstehen
Was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft und warum es wichtig ist, erfährst du in unserem kurzen Erklärvideo.
Teste jetzt, wie barrierefrei deine Website wirklich ist
Erhalte eine erste Einschätzung basierend auf den Anforderungen von BFSG und WCAG.
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